Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der VeloGrid-Plattform sowie die Buchung und Nutzung von Veloparkanlagen, welche über die VeloGrid-Plattform zugänglich sind.
Die VeloGrid AG, Weiherweg 8a, 8604 Volketswil, Schweiz («VeloGrid»), betreibt die digitale VeloGrid-Plattform und übernimmt für die angeschlossenen Anlagen im Auftrag der jeweiligen Anlagenbetreiber Aufgaben der digitalen Abwicklung, Betriebsorganisation, Koordination und Qualitätssicherung.
Die konkrete Veloparkanlage wird durch den in den Anlagendetails bezeichneten Anlagenbetreiber angeboten. Der Vertrag über die Nutzung der jeweiligen Anlage kommt zwischen dem Nutzer und diesem Anlagenbetreiber zustande.
VeloGrid stellt insbesondere die Buchungs- und Zutrittsfunktionen, die Zahlungsabwicklung sowie weitere für die Nutzung erforderliche digitale Funktionen zur Verfügung und kann zur Erbringung einzelner Leistungen Servicepartner einsetzen.
Mit der Registrierung beziehungsweise Nutzung der VeloGrid-Plattform erklärt sich der Nutzer mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden.
Anlage: Eine über die VeloGrid-Plattform zugängliche Veloparkinfrastruktur, unabhängig von ihrer technischen oder baulichen Ausgestaltung.
Anlagenbetreiber / Betreiber: Die natürliche oder juristische Person, welche die jeweilige Anlage gegenüber den Nutzern anbietet und für das Nutzungsverhältnis mit dem Nutzer verantwortlich ist. Der jeweilige Betreiber wird in den Informationen zur Anlage ausgewiesen.
VeloGrid: Die VeloGrid AG als Betreiberin der VeloGrid-Plattform und als Betriebskoordinatorin der angeschlossenen Anlagen.
VeloGrid-Plattform: Die von VeloGrid betriebene digitale Infrastruktur, insbesondere mobile Applikationen, Web-Applikationen sowie Buchungs-, Zutritts-, Zahlungs- und weitere damit verbundene technische Funktionen.
Servicepartner: Von VeloGrid oder dem jeweiligen Betreiber eingesetzte Drittunternehmen, welche einzelne operative Leistungen wie Kundensupport, technische Unterstützung, Diagnose, Wartung, Reinigung oder Vor-Ort-Interventionen erbringen.
Abstellplatz / Box: Ein innerhalb einer Anlage buchbarer oder zugewiesener Stell- oder Aufbewahrungsplatz für ein Fahrrad und, soweit vorgesehen, weitere Gegenstände.
Buchung: Die über die VeloGrid-Plattform vorgenommene Reservierung oder Nutzung eines Abstellplatzes nach den für die jeweilige Anlage geltenden Konditionen.
Fahrrad: Ein Fahrrad mit oder ohne elektrischen Antrieb sowie, soweit die jeweilige Anlage dafür zugelassen ist, vergleichbare Zweiräder oder andere in den Anlagendetails ausdrücklich zugelassene Fahrzeuge.
Gegenstände: Gegenstände, welche der Nutzer zusammen mit dem Fahrrad in einem dafür vorgesehenen Abstellplatz deponiert.
Nutzer: Eine natürliche Person, welche die VeloGrid-Plattform oder eine darüber zugängliche Anlage nutzt.
Nutzerkonto: Das persönliche Nutzerprofil innerhalb der VeloGrid-Plattform.
Zahlungsdienstleister: Ein externer Dienstleister, welcher für die Abwicklung von Zahlungstransaktionen eingesetzt wird.
Der Vertrag über die Nutzung einer konkreten Anlage oder eines Abstellplatzes kommt zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Betreiber zustande.
VeloGrid wird dadurch nicht Vertragspartei des Nutzungsverhältnisses zwischen Betreiber und Nutzer.
VeloGrid stellt die technische Plattform zur Verfügung und übernimmt im Auftrag des Betreibers insbesondere Aufgaben im Zusammenhang mit:
VeloGrid kann für einzelne dieser Leistungen Servicepartner einsetzen. Servicepartner können im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgabe direkt mit dem Nutzer kommunizieren oder technische beziehungsweise operative Massnahmen durchführen.
Der Betreiber bleibt für diejenige Anlage verantwortlich, für welche er in den Anlagendetails als Betreiber bezeichnet wird.
Zur Nutzung bestimmter Funktionen der VeloGrid-Plattform ist die Eröffnung eines Nutzerkontos erforderlich.
Mit der Registrierung bestätigt der Nutzer, mindestens 18 Jahre alt zu sein oder über die Zustimmung seiner gesetzlichen Vertretung zur Nutzung der Plattform zu verfügen.
Der Nutzer ist verpflichtet, die bei der Registrierung erforderlichen Angaben vollständig und korrekt zu machen und diese aktuell zu halten.
VeloGrid kann die vom Nutzer angegebenen Kontaktdaten, insbesondere die E-Mail-Adresse oder Mobiltelefonnummer, verifizieren.
Bestimmte Funktionen können bis zum Abschluss einer erforderlichen Verifizierung eingeschränkt sein.
Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen.
Das Nutzerkonto darf nicht an Dritte übertragen oder diesen zur selbständigen Nutzung überlassen werden.
Stellt der Nutzer einen unbefugten Zugriff auf sein Nutzerkonto oder einen entsprechenden Verdacht fest, hat er VeloGrid unverzüglich zu informieren.
Bis zu dieser Mitteilung können dem Nutzer Buchungen zugerechnet werden, die über sein Nutzerkonto vorgenommen wurden, soweit der unbefugte Zugriff auf eine Verletzung seiner Sorgfaltspflichten zurückzuführen ist.
Eine Buchung beginnt mit der entsprechenden Bestätigung des Buchungsstarts in der VeloGrid-Plattform.
Ab diesem Zeitpunkt gelten die für die jeweilige Anlage beziehungsweise den gewählten Tarif angezeigten Konditionen, unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt das Fahrrad tatsächlich eingestellt wird.
Eine Buchung ist durch den Nutzer entsprechend den in der VeloGrid-Plattform angezeigten Abläufen ordnungsgemäss zu beenden.
Soweit ein Abstellplatz vollständig geleert werden muss, sind vor Beendigung der Buchung sämtliche Fahrräder und Gegenstände zu entfernen.
Kann der Nutzer eine Buchung aufgrund einer technischen Störung nicht ordnungsgemäss beenden, hat er unverzüglich den Support zu kontaktieren. Der Support beziehungsweise ein zuständiger Servicepartner kann den Vorgang prüfen und die Buchung technisch beenden oder korrigieren.
Soweit in der VeloGrid-Plattform angeboten, kann eine Buchung innerhalb der dort angegebenen Karenzfrist kostenfrei storniert werden, sofern der betreffende Abstellplatz noch nicht genutzt oder geöffnet wurde.
Die jeweils geltende Karenzfrist wird in der Plattform angezeigt.
VeloGrid und die eingesetzten Servicepartner sind berechtigt, laufende Buchungen auf ungewöhnliche oder offensichtlich nicht bestimmungsgemässe Nutzung zu prüfen.
Hierbei können insbesondere die für die jeweilige Anlage üblichen oder erwarteten Nutzungsdauern und Nutzungsmuster berücksichtigt werden.
Besteht Anlass zur Annahme, dass eine Buchung versehentlich nicht beendet wurde oder die Anlage nicht bestimmungsgemäss genutzt wird, kann der Nutzer über die hinterlegten Kontaktmöglichkeiten zur Klärung aufgefordert werden.
Erfolgt keine Klärung oder besteht ein begründeter Verdacht auf Missbrauch, können VeloGrid oder ein hierzu autorisierter Servicepartner die laufende Buchung beenden.
Die bis zum Zeitpunkt der Beendigung gemäss dem anwendbaren Tarif entstandenen Entgelte bleiben geschuldet.
Die über die VeloGrid-Plattform angebotenen Anlagen sind grundsätzlich rund um die Uhr buchbar und nutzbar.
Für einzelne Anlagen kann der Betreiber abweichende Öffnungs- oder Nutzungszeiten festlegen. Diese werden in den Anlagendetails der VeloGrid-Plattform angezeigt.
Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten, technischen Störungen, Sicherheitsmassnahmen, behördlichen Anordnungen oder betrieblichen Erfordernissen entstehen.
Ein Anspruch auf einen jederzeit verfügbaren Abstellplatz besteht nicht.
Ob eine sofortige Nutzung, eine Reservation oder eine andere Form der Buchung möglich ist, ergibt sich aus den Funktionen und Anlagendetails der jeweiligen Anlage.
Die zulässige maximale Nutzungsdauer richtet sich nach den für die jeweilige Anlage beziehungsweise den gewählten Tarif angezeigten Bedingungen.
Für einzelne Anlagen können zusätzliche standort- oder anlagenspezifische Nutzungs-, Sicherheits-, Öffnungs- oder Tarifbedingungen gelten.
Diese werden in den Anlagendetails, innerhalb der VeloGrid-Plattform oder direkt an der Anlage bekanntgegeben und sind bei der Nutzung der betreffenden Anlage zu beachten.
Technische Vorgaben, insbesondere zu zulässigen Abmessungen, Gewicht, Positionierung des Fahrrads oder besonderen Bedienungsabläufen, sind vom Nutzer einzuhalten.
Der Nutzer hat die VeloGrid-Plattform sowie die angeschlossenen Anlagen bestimmungsgemäss, sorgfältig und entsprechend den angezeigten Bedienungs- und Sicherheitshinweisen zu verwenden.
Insbesondere ist der Nutzer verpflichtet:
Der Nutzer ist dafür verantwortlich, den Abstellplatz nach dem Einstellen oder Entnehmen des Fahrrads ordnungsgemäss zu verschliessen und sich zu vergewissern, dass die Tür beziehungsweise der Zugang tatsächlich geschlossen und verriegelt ist.
Dies gilt unabhängig davon, ob der Schliessvorgang automatisch, manuell oder durch eine Eingabe in der VeloGrid-Plattform ausgelöst wird.
Stellt der Nutzer fest, dass eine Tür oder Verriegelung nicht ordnungsgemäss funktioniert, darf er das Fahrrad beziehungsweise den Abstellplatz nicht unbeaufsichtigt zurücklassen und hat unverzüglich den Support zu kontaktieren.
Verlässt der Nutzer die Anlage, ohne den Abstellplatz ordnungsgemäss zu verschliessen oder die erfolgreiche Verriegelung zu kontrollieren, gilt dies als nicht bestimmungsgemässe Nutzung.
Als missbräuchliche oder vertragswidrige Nutzung gelten insbesondere:
Bei einem begründeten Verdacht auf Missbrauch oder bei einem Verstoss gegen diese Nutzungsbedingungen können VeloGrid oder ein hierzu autorisierter Servicepartner laufende Buchungen beenden oder den Zugang zu einzelnen Anlagen einschränken.
VeloGrid kann das Nutzerkonto vorübergehend sperren.
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstössen kann VeloGrid den Nutzer dauerhaft von der weiteren Nutzung der VeloGrid-Plattform ausschliessen.
Bereits entstandene Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
Die für eine Anlage geltenden Preise, Tarife und gegebenenfalls Abonnementbedingungen werden dem Nutzer vor Abschluss der jeweiligen Buchung oder des Abonnements in der VeloGrid-Plattform angezeigt.
Die angezeigten Preise verstehen sich einschliesslich der jeweils gesetzlich geschuldeten Steuern, soweit solche anfallen.
Die für die Nutzung einer Anlage geschuldeten Entgelte einschliesslich der darin enthaltenen Steuern stehen dem jeweiligen Betreiber zu.
VeloGrid ist vom Betreiber ermächtigt, diese Beträge über die VeloGrid-Plattform und die eingesetzten Zahlungsdienstleister einzuziehen und abzuwickeln.
Mit erfolgreicher Zahlung an VeloGrid oder den eingesetzten Zahlungsdienstleister erfüllt der Nutzer seine Zahlungspflicht gegenüber dem Betreiber in entsprechender Höhe.
Die steuerliche Deklaration und Abführung der auf die Nutzungsleistung entfallenden Steuern obliegt dem jeweiligen Betreiber.
Die verfügbaren Zahlungsmethoden werden in der VeloGrid-Plattform angezeigt und können je nach Land, Anlage oder Tarif variieren.
Der Nutzer ist dafür verantwortlich, über ein gültiges und ausreichend gedecktes beziehungsweise belastbares Zahlungsmittel zu verfügen.
Soweit technisch vorgesehen, können Zahlungsmittel zur späteren Verwendung hinterlegt werden.
Mit Verwendung beziehungsweise Hinterlegung eines Zahlungsmittels ermächtigt der Nutzer VeloGrid und die eingesetzten Zahlungsdienstleister, fällige Beträge entsprechend dem gewählten Tarif zu belasten.
Abhängig von der gewählten Zahlungsmethode kann VeloGrid AG oder ein von VeloGrid eingesetzter Zahlungsdienstleister als Zahlungsempfänger beziehungsweise Buchungstext auf dem Konto- oder Kartenbeleg erscheinen.
Dies ändert nichts daran, dass die Nutzungsleistung durch den jeweiligen Betreiber erbracht wird und das hierfür geschuldete Entgelt dem Betreiber zusteht.
Kann eine geschuldete Zahlung nicht erfolgreich ausgeführt werden, bleibt die Forderung bestehen.
VeloGrid kann im Auftrag des Betreibers einen erneuten Zahlungseinzug vornehmen oder den Nutzer zur Begleichung des offenen Betrags auffordern.
Bis zur Begleichung fälliger Forderungen kann VeloGrid die Möglichkeit weiterer Buchungen einschränken oder das Nutzerkonto vorübergehend sperren.
Offensichtliche Fehlbuchungen, technische Abrechnungsfehler oder anderweitig fehlerhaft berechnete Beträge können durch VeloGrid nach Prüfung korrigiert oder zurückerstattet werden.
Ein darüberhinausgehender Anspruch auf Erlass oder Rückerstattung besteht nur, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist oder sich aus den für die betreffende Buchung geltenden Bedingungen ergibt.
Veranlasst der Nutzer die Rückbuchung einer berechtigten Zahlung, obwohl die zugrunde liegende Forderung besteht, bleibt der entsprechende Betrag geschuldet.
VeloGrid kann das Nutzerkonto bis zur Klärung beziehungsweise Begleichung des offenen Betrags sperren.
Für einzelne Anlagen können Abonnemente oder andere wiederkehrende beziehungsweise zeitlich begrenzte Tarife angeboten werden.
Laufzeit, Preis, Verlängerung, Kündigung, Leistungsumfang und räumlicher Geltungsbereich werden vor Abschluss des jeweiligen Angebots angezeigt.
Ein Abonnement begründet keinen Anspruch auf einen jederzeit verfügbaren Abstellplatz, sofern dies nicht ausdrücklich anders angegeben wird.
Für Nutzeranfragen und Störungsmeldungen steht grundsätzlich rund um die Uhr eine Erstanlaufstelle zur Verfügung.
Der Support kann durch VeloGrid oder von VeloGrid eingesetzte Servicepartner erbracht werden.
Die rund um die Uhr bestehende Erreichbarkeit der Erstanlaufstelle stellt keine Zusicherung dar, dass sämtliche technischen Störungen oder Vor-Ort-Interventionen jederzeit unmittelbar behoben beziehungsweise durchgeführt werden können.
Weitergehende technische Unterstützung oder Vor-Ort-Interventionen können von den Verfügbarkeitszeiten der zuständigen Servicepartner abhängig sein.
Bei Personennotfällen sind zuerst die zuständigen öffentlichen Notfalldienste zu kontaktieren.
Stellt der Nutzer nach Beendigung einer Buchung fest, dass sich noch Gegenstände in einem Abstellplatz befinden, hat er unverzüglich den Support zu kontaktieren.
VeloGrid oder ein Servicepartner kann, soweit technisch und betrieblich möglich, die Wiedererlangung der Gegenstände koordinieren.
Ein Anspruch auf unmittelbare Öffnung, Zustellung oder kostenlose Herausgabe besteht nicht.
Für Aufbewahrung, Versand, Übergabe oder Entsorgung gefundener beziehungsweise zurückgelassener Gegenstände können die für die jeweilige Anlage geltenden gesetzlichen und betrieblichen Regelungen Anwendung finden.
VeloGrid ist für die ordnungsgemässe Bereitstellung und den Betrieb der VeloGrid-Plattform im Rahmen der technisch verfügbaren und vereinbarten Funktionen verantwortlich.
Eine jederzeitige, vollständig unterbrechungsfreie oder fehlerfreie Verfügbarkeit der Plattform oder einzelner Anlagen wird nicht gewährleistet.
VeloGrid ist im Rahmen seines Verantwortungsbereichs insbesondere für die ordnungsgemässe Erbringung der eigenen Plattform-, Organisations- und Koordinationsleistungen verantwortlich.
Der jeweilige Betreiber ist für die konkrete Anlage im Rahmen seines jeweiligen Verantwortungsbereichs verantwortlich.
Hierzu können insbesondere die physische Infrastruktur, standortbezogene Betriebsbedingungen, Öffnungszeiten sowie die lokale Strom- und Internetversorgung gehören.
Die genaue Aufgabenteilung zwischen Betreiber, VeloGrid und eingesetzten Servicepartnern kann je nach Anlage unterschiedlich ausgestaltet sein.
VeloGrid kann für Support-, Wartungs-, Diagnose- und Interventionsleistungen Servicepartner einsetzen.
Diese sind für die fachgerechte Erbringung der von ihnen übernommenen Leistungen verantwortlich.
Soweit Auswahl, Beauftragung oder Koordination eines Servicepartners durch VeloGrid erfolgt, bleibt VeloGrid für die sorgfältige Erfüllung der eigenen diesbezüglichen Pflichten verantwortlich.
Einschränkungen oder Ausfälle einzelner Anlagen können insbesondere durch Störungen der Stromversorgung, Internetverbindung, lokalen Infrastruktur, Wartungsarbeiten, äussere Einwirkungen oder andere standortbezogene Umstände entstehen.
Soweit solche Umstände ausserhalb des Verantwortungsbereichs von VeloGrid liegen, übernimmt VeloGrid keine Gewähr für die Verfügbarkeit der betroffenen Anlage.
Die Nutzung einer Anlage begründet, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, keinen Verwahrungsvertrag.
Betreiber und VeloGrid übernehmen keine individuelle Bewachung oder Obhut über abgestellte Fahrräder oder sonstige Gegenstände.
Für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung durch Dritte haften Betreiber und VeloGrid nur im Rahmen der jeweils gesetzlich zwingenden Haftung.
Dies gilt insbesondere, wenn der Nutzer den Abstellplatz entgegen Ziffer 7.1 nicht ordnungsgemäss verschlossen beziehungsweise die erfolgreiche Verriegelung nicht kontrolliert hat.
Der Nutzer haftet für Schäden, welche er vorsätzlich oder fahrlässig durch eine vertragswidrige, unsachgemässe oder sonst pflichtwidrige Nutzung der VeloGrid-Plattform oder einer Anlage verursacht.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben in jedem Fall vorbehalten.
Der Nutzer kann sein Nutzerkonto jederzeit über die hierfür vorgesehene Funktion oder durch Mitteilung an den Support kündigen.
Eine vollständige Löschung des Nutzerkontos ist erst möglich, wenn keine laufenden Buchungen bestehen und keine offenen, fälligen Forderungen mehr vorhanden sind.
Eine Kündigung oder Löschung des Nutzerkontos beendet laufende Buchungen nicht automatisch. Laufende Buchungen sind vor der Löschung ordnungsgemäss zu beenden oder mit dem Support zu klären.
Bereits entstandene oder noch abzurechnende Entgelte bleiben auch nach Kündigung, Sperrung oder Löschung des Nutzerkontos geschuldet.
VeloGrid kann ein Nutzerkonto aus wichtigem Grund vorübergehend sperren oder dauerhaft kündigen, insbesondere bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstössen gegen diese Nutzungsbedingungen, Missbrauch, Manipulationsversuchen oder wiederholter Nichtbegleichung berechtigter Forderungen.
Bestehende Abonnemente richten sich hinsichtlich Laufzeit und Kündigung nach den beim Abschluss angezeigten Bedingungen.
Die Bearbeitung und Aufbewahrung von Personendaten nach Beendigung des Nutzerkontos richtet sich nach der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von VeloGrid.
Informationen über die Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit der Nutzung der VeloGrid-Plattform und der angeschlossenen Anlagen finden sich in der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von VeloGrid.
Die Datenschutzerklärung ist über die VeloGrid-Plattform und die Website von VeloGrid abrufbar.
VeloGrid kann diese Nutzungsbedingungen anpassen, wenn dies aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Änderungen, technischer Weiterentwicklungen der VeloGrid-Plattform, Änderungen des Leistungsangebots oder aus vergleichbaren sachlichen Gründen erforderlich ist.
Wesentliche Änderungen werden registrierten Nutzern vor ihrem Inkrafttreten in geeigneter Form, insbesondere über die VeloGrid-Plattform oder per E-Mail, mitgeteilt.
Für bereits abgeschlossene Buchungen gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Buchungsabschlusses geltenden Bedingungen.
Änderungen gelten für zukünftige Buchungen ab dem mitgeteilten Inkrafttreten.
Soweit für eine Änderung die ausdrückliche Zustimmung des Nutzers erforderlich ist, wird VeloGrid diese vor Inkrafttreten einholen.
Rechtsverbindlich ist die deutsche Fassung dieser Nutzungsbedingungen.
Bei Widersprüchen zwischen Übersetzungen und der deutschen Fassung geht die deutsche Fassung vor, soweit gesetzlich zulässig.
Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und VeloGrid über die Nutzung der VeloGrid-Plattform gilt schweizerisches Recht, unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere zwingender Verbraucherschutzbestimmungen.
Für das Nutzungsverhältnis betreffend eine konkrete Anlage können aufgrund des Sitzes des Betreibers, des Standorts der Anlage oder zwingender gesetzlicher Vorschriften ergänzende oder abweichende gesetzliche Bestimmungen Anwendung finden.
Für Streitigkeiten gelten die gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstände.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.